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Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 665 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen Asphalt-Schwellen werden in der Regel nur im Bereich von Schulen oder Kindergärten befürwortet. Schwellen im Bereich von Fahrbahnen stellen zwar ein geeignetes Mittel dar, um die Geschwindigkeit zu verringern, erzeugen aber im Gegenzug Lärmemissionen. Da die Oppenheimer Landstraße durch ein reines Wohngebiet führt, hält der Magistrat die Maßnahme nicht für sinnvoll. Mit dem Bau der Radroute "Textorstraße" wird der Fahrbahnquerschnitt der Oppenheimer Landstraße auf der Nordseite des Kreuzungsbereiches der Textorstraße durch Versetzen der Bordsteinkante eingeengt. In seiner Stellungnahme ST 417, vom 29.02.2016, hat der Magistrat zugesichert, im Nachgang dieser Umgestaltung im Kreuzungsbereich der Schwanthaler Straße Gehwegnasen zu bauen. Der Magistrat schlägt weiterhin vor, im Anschluss des Umbaus die Parkordnung dahingehend zu ändern, dass auf der Seite der geraden Hausnummern zwischen Textorstraße und Schweizer Platz Schrägparkplätze eingerichtet werden. Die hiermit verbundene Einengung des Fahrbahnquerschnittes führt erfahrungsgemäß zu einer zielführenden und nachhaltigen Lösung zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1179