Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST
665
Betreff: Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Oppenheimer Landstraße im Bereich zwischen
Textorstraße und Schwanthalerstraße durch Betonschwellen Asphalt-Schwellen werden in der Regel nur im Bereich
von Schulen oder Kindergärten befürwortet. Schwellen im Bereich von Fahrbahnen
stellen zwar ein geeignetes Mittel dar, um die Geschwindigkeit zu verringern,
erzeugen aber im Gegenzug Lärmemissionen. Da die Oppenheimer Landstraße durch
ein reines Wohngebiet führt, hält der Magistrat die Maßnahme nicht für
sinnvoll. Mit dem Bau der Radroute
"Textorstraße" wird der Fahrbahnquerschnitt der Oppenheimer Landstraße auf der
Nordseite des Kreuzungsbereiches der Textorstraße durch Versetzen der
Bordsteinkante eingeengt. In seiner Stellungnahme ST 417, vom 29.02.2016, hat
der Magistrat zugesichert, im Nachgang dieser Umgestaltung im Kreuzungsbereich
der Schwanthaler Straße Gehwegnasen zu bauen. Der Magistrat schlägt weiterhin vor, im Anschluss
des Umbaus die Parkordnung dahingehend zu ändern, dass auf der Seite der
geraden Hausnummern zwischen Textorstraße und Schweizer Platz Schrägparkplätze
eingerichtet werden. Die hiermit verbundene Einengung des Fahrbahnquerschnittes
führt erfahrungsgemäß zu einer zielführenden und nachhaltigen Lösung zur
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2017, OM 1179