Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
657
Betreff: Öffentlicher
Spielplatz in der Wehrstraße Der Magistrat hatte bereits in der
Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1064 dargestellt, dass die vom Ortsbeirat
vorgeschlagene Fläche in der Gemarkung Oberrad, Flur 1, ehemalige
Flurstücksbezeichnung 20/25 für die Etablierung eines Kinderspielplatzes aus
verschiedenen Gründen nicht geeignet ist. Die anschließende Suche nach einer geeigneten Fläche
im Gebiet nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße
brachte leider kein Ergebnis. Vor diesem Hintergrund ist derzeit die Planung eines
Spielplatzes nicht möglich. Das Fachamt betont allerdings, dass der Bau eines
Spielplatzes im genannten Bereich sinnvoll wäre. Das Liegenschaftsamt wurde und wird weiterhin
gebeten, im Zuge eines Flächenerwerbs im Bereich ‚Im Wiener' oder benachbarter
Flächen, auch eine als öffentlicher Spielplatz geeignete Fläche anzukaufen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336