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Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 657 Betreff: Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße Der Magistrat hatte bereits in der Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1064 dargestellt, dass die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Fläche in der Gemarkung Oberrad, Flur 1, ehemalige Flurstücksbezeichnung 20/25 für die Etablierung eines Kinderspielplatzes aus verschiedenen Gründen nicht geeignet ist. Die anschließende Suche nach einer geeigneten Fläche im Gebiet nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße brachte leider kein Ergebnis. Vor diesem Hintergrund ist derzeit die Planung eines Spielplatzes nicht möglich. Das Fachamt betont allerdings, dass der Bau eines Spielplatzes im genannten Bereich sinnvoll wäre. Das Liegenschaftsamt wurde und wird weiterhin gebeten, im Zuge eines Flächenerwerbs im Bereich ‚Im Wiener' oder benachbarter Flächen, auch eine als öffentlicher Spielplatz geeignete Fläche anzukaufen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336