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Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1064 Betreff: Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße Vorläufige Stellungnahme: Das in der Anregung genannte Flurstück 20/25 in der Flur 1 der Gemarkung Oberrad wurde bereits vor längerer Zeit in die Flurstücke 20/41, 20/42 und 20/51 geteilt. Nach Ansicht des Magistrats ist die betreffende Fläche nicht als Kleinkinderspielplatz für das Quartier östlich der Wehrstraße und nördlich der Offenbacher Landstraße geeignet. Als problematisch werden vor allem fehlende Querungsmöglichkeiten über die Wehrstraße, die hohe Lärmbelastung durch die Wehrstraße, vor allem aber die Lage außerhalb des Quartiers und damit eine insgesamt schwierige Erreichbarkeit gesehen. Für den vom Ortsbeirat gewünschten (Klein)-Kinderspielplatz hält der Magistrat den Bereich zwischen Erbacher Straße und Flaschenburgstraße sowie Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße für besser geeignet. In diesem Bereich wird derzeit ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Die Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, ob in dem genannten Bereich eine Fläche für einen Kleinkinderspielplatz bereitgestellt werden kann, ist derzeit noch in Gang. Der Magistrat wird hierzu nach Vorliegen eines Ergebnisses Stellung nehmen. Die o.g. Fläche an der Wehrstraße wird vom Magistrat dennoch weiter auf ihre grundsätzliche Eignung als Bolzwiese geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfungen wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu unaufgefordert Bericht erstatten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336