Öffentlicher Spielplatz in der Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1064
Betreff: Öffentlicher
Spielplatz in der Wehrstraße Vorläufige Stellungnahme: Das in der Anregung genannte
Flurstück 20/25 in der Flur 1 der Gemarkung Oberrad wurde bereits vor längerer
Zeit in die Flurstücke 20/41, 20/42 und 20/51 geteilt. Nach Ansicht des Magistrats ist die betreffende
Fläche nicht als Kleinkinderspielplatz für das Quartier östlich der Wehrstraße
und nördlich der Offenbacher Landstraße geeignet. Als problematisch werden vor
allem fehlende Querungsmöglichkeiten über die Wehrstraße, die hohe
Lärmbelastung durch die Wehrstraße, vor allem aber die Lage außerhalb des
Quartiers und damit eine insgesamt schwierige Erreichbarkeit gesehen. Für den vom Ortsbeirat gewünschten
(Klein)-Kinderspielplatz hält der Magistrat den Bereich zwischen Erbacher
Straße und Flaschenburgstraße sowie Offenbacher Landstraße und
Gräfendeichstraße für besser geeignet. In diesem Bereich wird derzeit ein
Umlegungsverfahren durchgeführt. Die Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, ob in
dem genannten Bereich eine Fläche für einen Kleinkinderspielplatz
bereitgestellt werden kann, ist derzeit noch in Gang. Der Magistrat wird hierzu nach Vorliegen eines
Ergebnisses Stellung nehmen. Die o.g. Fläche an der Wehrstraße wird vom Magistrat
dennoch weiter auf ihre grundsätzliche Eignung als Bolzwiese geprüft. Nach
Abschluss dieser Prüfungen wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu
unaufgefordert Bericht erstatten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2013, OM 2336