Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Die Stadtplanung hält an dem stadtplanerischen Ziel, auf dem Kulturcampusareal ein attraktives, gemischtes und nachhaltiges innerstädtisches Quartier zu schaffen, weiterhin fest. Es sind vielfältige Nutzungen zulässig, deren Mischung seinerzeit mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet und in Folge in das Planungsrecht des Bebauungsplan Nr. 569 und den Städtebaulichen Vertrag überführt wurde. Die ursprünglich nicht vorgesehene Ansiedlung der HfMDK (Hochschule für Musik und Darstellende Kunst) südlich der Bockenheimer Landstraße ist dabei eine Herausforderung, die gemeinsam mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren zu meistern ist. Die Stadtplanung prüft zur Erreichung der genannten Ziele planungsrechtliche Handlungsspielräume des geltenden Satzungsrechts. Dies beinhaltet eine verträgliche Nutzungsdichte und umweltplanerische Maßnahmen ebenso wie den Umgang mit Bestandsgebäuden und grauer Energie.
- Trotz der genannten Herausforderungen und der zusätzlichen Abstimmungsprozesse, die eine vom ursprünglichen Konsensplan abweichende Ansiedlung der Hochschule südlich der Bockenheimer Landstraße bedeuteten und bedeuten, ist dies als große Chance zu betrachten. Die Prüfung von potentiellen Synergien ist vor diesem Hintergrund ein Leitgedanke, der den gesamten Abstimmungsprozess begleitet. Das in Abstimmung mit den künftigen Akteurinnen und Akteuren des Zentrums der Künste im Auftrag des Dezernats für Kultur und Wissenschaft erarbeitete Raumprogramm und die entsprechende Massenstudie sieht eine gemeinsame Nutzung möglichst vieler Räumlichkeiten durch möglichst viele der beteiligten Institutionen vor. Das auf dem gemeinsamen Baufeld mit der HfMDK geplante Frankfurt LAB bildet schon heute in seiner Nutzung ein wichtiges Bindeglied zwischen der Hochschule und verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der darstellenden Kunst in Frankfurt und ist daher ein Garant für künftige Synergieeffekte. Auch die Stadtplanung unterstützt die Ansiedlung der HfMDK im Mischgebiet auf der Südseite der Bockenheimer Landstraße und empfiehlt den Projektbeteiligten die Prüfung von Synergien. Dazu lotet sie im Rahmen ihrer Beraterfunktion bei der Wettbewerbsvorbereitung die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen aus.
- Der Magistrat unterstützt die Aktivitäten des Offenen Hauses der Kulturen und befürwortet ein entsprechendes Pachtverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding, sobald das Gebäude durch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) übergeben wurde. Das Dezernat Kultur und Wissenschaft hat die Arbeit des Vereins in den letzten Jahren mit einer jährlichen Förderung von 40.000 € institutionell unterstützt sowie 2017 und 2019 je 100.000 € für die Erarbeitung eines grundlegenden Nutzungskonzepts zur Verfügung gestellt, das inzwischen vorliegt. Der Magistrat befindet sich mit dem Ziel einer Vereinbarung über ein künftiges Pachtverhältnis und eine Nutzung im Sinne des Konzepts des Offenen Hauses der Kulturen mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren im Gespräch.
- Die Zielsetzung der Auslobung sieht die Möglichkeit des Juridicum-Erhalts vor. Darauf haben sich Stadt, Land und ABG Frankfurt Holding im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung verständigt. Im Wettbewerbsentwurf ist die planerische Entscheidung durch ein tragfähiges Nachnutzungs- und Umbaukonzept zu belegen.
- Die Anregung des Ortsbeirats deckt sich mit der Beschlusslage des Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 199 vom 22.11.2019 bei städtischen Bautätigkeiten und bei Bautätigkeiten stadtnaher Gesellschaften. Im Sinne dieses Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5019 vom 12.12.2019 hält es die Stadtplanung für zielführend, dass die Kriterien der CO2-Bilanzierung (Klimakosten) und der Kosten-Nutzen-Analyse zu Kriterien des Wettbewerbsverfahren werden. Des Weiteren verweist die Stadtplanung zu Wettbewerbsbelangen auf die Stellungnahme ST 1774/2022 zur Anfrage des Ortsbeirates 2 vom 02.05.2022, V 391: Städtebaulicher Wettbewerb nördlicher Campus Bockenheim.
- Die Unterbringung von Geflüchteten und wohnungslosen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern ist eine Daueraufgabe der Stadt Frankfurt am Main, da aktuell und vermutlich auch weiterhin zu wenig bezahlbarer Wohnraum existiert. In den kommenden Jahren werden voraussichtlich bis zu 2.000 nur temporär genehmigte Unterkünfte und damit dringend benötigte Plätze wegfallen. Das Gebäude des Juridicums verfügt über eine sehr großzügige Fläche, die derzeit leer steht und sich für eine temporäre Unterbringung von geflüchteten Menschen anbieten würde. Auch wenn es sich dabei nur um eine Zwischennutzung handelt, würde sich der eklatante Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten so verbessern und die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Das Gebäude kann für Geflüchtete und Wohnungslose so lange genutzt werden, bis eine endgültige Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Juridicum getroffen ist. Inwiefern es möglich ist, das Gebäude so umzubauen und zu ertüchtigen, dass man bei einer späteren Nutzung darauf aufbauen kann, muss von den entsprechenden Fachplanerinnen und Fachplanern untersucht und bewertet werden.
- Es steht aus Sicht des Magistrats nicht zu befürchten, dass die geplante Nutzung derlei erheblichen Schaden verursacht. Möglicherweise ergeben sich durch die für die temporäre Unterbringung Geflüchteter und wohnungsloser Menschen anstehende Ertüchtigung sogar Perspektiven für eine spätere Nutzung.
- Der Magistrat wird sich bei seinen Partnerinnen und Partnern auf Landesseite und denen der ABG Frankfurt Holding dafür einsetzen, dass Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats sowie des Forums Kulturcampus in die städtebauliche Wettbewerbsphase eingebunden werden. Vorgreiflich einer verbindlichen Festlegung des Wettbewerbsverfahrens kann der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt keine weiterführenden Aussagen treffen, wann er eine Informationsveranstaltung im Ortsbeirat und Stadtteil realisieren kann. Gerne wird der Magistrat dem Ortsbeirat wieder berichten.