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Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass das Areal des Kulturcampus zu einem attraktiven, gemischten und nachhaltigen Gebiet entwickelt wird, das den Namen "Kulturcampus" zu Recht trägt und auf dem keine der bisher angedachten Nutzungen zu massiv dominiert; 2. den Neubau der HfMDK südlich der Bockenheimer Landstraße zu ermöglichen und für eine attraktive Anordnung der Hochschule Sorge zu tragen sowie auf mögliche (räumliche) Synergien mit den von der Stadt zu entwickelnden Kultureinrichtungen hinzuwirken; 3. das Offene Haus der Kulturen (OHdK) weiter zu stabilisieren und schnellstmöglich hinsichtlich eines vertraglichen und finanziell tragbaren Pachtverhältnisses mit der ABG zu unterstützen; die Pachtvereinbarung mit dem OHdK sollte auch die Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten im Gebäude des derzeitigen Studierendenhaus für Initiativen, Gruppen und Vereine des Stadtteils ermöglichen; 4. darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Gebäudes des Juridicums, seines Umbaus und seiner Nachnutzung vorgesehen werden; 5. dafür zu sorgen, dass bereits im Kontext des Wettbewerbs ausdrücklich eine CO2-Bilanzierung (Klimakosten) vorgesehen wird, die die Lebenszycluskosten und die "graue Energie" des bereits gebauten Hauses einbezieht und transparent macht. Im Falle von Gestaltungsvorschlägen, die den Erhalt und die Weiternutzung des Juridicums vorsehen, soll im Kontext des Wettbewerbs oder in einer später erfolgenden Machbarkeitsstudie eine Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungshilfe erfolgen; 6. darauf hinzuwirken, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes des Juridicums so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (z. B. für Kultur, Gewerbe, Wohnen) mit vorbereitet und ermöglicht wird; 7. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude des Juridicums im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 8. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren sowie in der Wettbewerbsphase sicherzustellen, dass der Ortsbeirat über mögliche Planungsvarianten frühzeitig und umfassend informiert wird.