Lotte-Specht-Park
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 656
Betreff: Lotte-Specht-Park Der Lotte-Specht-Park ist entsprechend der Grünanlagensatzung ausgeschildert. Besonders ausgewiesen werden hier nur der Spiel- und Bolzplatz. Für eine weitere Beschilderung sieht der Magistrat keine Notwendigkeit. Die Rasenflächen im Lotte-Specht-Park sind nicht als reine Liegewiesen vorgesehen. Hunde dürfen in der Grünanlage angeleint laufen und auch Ballspiele sind nicht untersagt. Die am Römischen Ring gelegene Hundeauslauffläche ist als solche ausgewiesen und mit den erforderlichen Schildern ausgestattet. Des Weiteren wird in der Grünanlagensatzung auf alle Hundeauslaufflächen hingewiesen. Alle Anlagen mit zusätzlichen Schildern mit Verweis auf die Grünanlagensatzung auszustatten, ist nicht zielführend. Die Ordnungsbehörden können bei Bedarf jederzeit die Statuten der Grünanlagensatzung, bzw. der Gefahrenabwehrverordnungen vor Ort durchsetzen.