Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigte Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Darüber hinaus sind verkehrsberuhigte Bereiche durch einen niveaugleichen Ausbau gekennzeichnet. Die Straße Am Atzelberg ist beidseitig durch Gehwege flankiert. Zusätzlich sei der Hinweis erlaubt, dass die dem Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung stehende Fläche in der Straße Am Atzelberg durch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht größer werden würde. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr könnten also bei gleichzeitiger Anordnung von Parkmarkierungen weiterhin parkende Kraftfahrzeuge nicht passieren. Hieraus würde eine Gefährdung von Menschenleben resultieren. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.