Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST
652
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte
anpassen Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen zur Aufwandsentschädigung sind noch
nicht abgeschlossen. Gemäß § 27 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
sowie § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat haben die Mitglieder des
Seniorenbeirates einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und
nachgewiesenen Fahrtkosten, soweit diese notwendig sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 97