Haushalt 2017 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro.
- Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und folgende bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und Aufwand der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzten und zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzten. In einer Stadt in der immer mehr ältere Bewohner*innen leben müssen deren Bedürfnisse stärker in den Focus der politischen Entscheidungen rücken. Dazu muss auch die Arbeit der Seniorenbeiräte aufgewertet werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.03.2017,
OF 164/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 18
Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro. 2. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt
2017 und folgende bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur
Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte
einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht
einmal die Mobilitätskosten die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die
Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und Aufwand der der
Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzten und
zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der
Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205
Euro gleichzusetzten. In
einer Stadt in der immer mehr ältere Bewohner*innen leben müssen deren
Bedürfnisse stärker in den Focus der politischen Entscheidungen rücken. Dazu
muss auch die Arbeit der Seniorenbeiräte aufgewertet werden. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 97 2017
Die Vorlage OF
164/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme