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Zusätzliche Lichtkammer, die den Linksabbiegern in die Rebstöcker Straße den Stand der Fußgängerampel anzeigt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 652

Betreff: Zusätzliche Lichtkammer, die den Linksabbiegern in die Rebstöcker Straße den Stand der Fußgängerampel anzeigt Die in der Anregung beschriebene Situation ist gleich oder ähnlich an einer Vielzahl von Signalanlagen im Stadtgebiet anzutreffen. Während es dem motorisierten Verkehr nicht gestattet ist, bei einer Rot zeigenden Signalanlage weiterzufahren, ist es dem Fußgänger erlaubt, und regelmäßig sogar notwendig, bei Rot die Fahrbahn zu queren, sofern er diese bei Grün betreten hat. Hintergrund ist, dass sich die Querungszeit für Fußgänger aus einer Grünphase und einer sogenannten Schutzzeit, in der das Signal für Fußgänger bereits Rot zeigt, zusammensetzt. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, müssen auch bei Rot noch ausreichend Zeit haben, die Fahrbahn gefahrlos verlassen zu können. Daher können sich auch noch während der verlängerten Grünphase des Kfz-Verkehrs Fußgänger auf dem Überweg befinden. Abbiegende Fahrzeuge, die gewöhnlich gleichzeitig mit dem Fußgängerverkehr eine Freigabe erhalten, haben während der gesamten Zeit (Fußgängergrünzeit und Fußgängerschutzzeit), dem Fußgänger Vorrang zu gewähren und müssen nötigenfalls anhalten. Würde der Anregung entsprochen, könnte dies dazu führen, dass Kfz-Führer sich in der irrigen Meinung bestätigt fühlen, dass sich der Fußgänger bei rotem Fußgängersignal widerrechtlich auf dem Überweg befindet und der von der Anregung erhoffte Sicherheitsgewinn wäre somit nicht zu erzielen. Nachdem in den letzten Jahren keine Unfälle zwischen Linksabbiegern und dem querenden Fußgängerverkehr verzeichnet worden sind, sieht der Magistrat aus den genannten Gründen von einer Umsetzung der Anregung ab.