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Zusätzliche Lichtkammer, die den Linksabbiegern in die Rebstöcker Straße den Stand der Fußgängerampel anzeigt

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 715/1 vom 12.11.2010 Betreff: Zusätzliche Lichtkammer, die den Linksabbiegern in die Rebstöcker Straße den Stand der Fußgängerampel anzeigt Die signalgeregelte Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße ist und kann offensichtlich nicht optimal geregelt werden. Trotzdem sollte man an einer Verbesserung arbeiten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Fußgängerampel Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße (nordöstliche Seite) für die Abbieger, die von der Mainzer Landstraße aus Richtung Griesheim kommend nach links in die Rebstöcker Straße einbiegen, eine zusätzliche Lichtkammer eingerichtet wird, die den abbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern anzeigt, ob die Fußgängerampel Rotlicht oder Grünlicht für die Fußgänger anzeigt. Begründung: Das Linksabbiegen aus der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße gestaltet sich wegen entgegenkommender Fahrzeuge oft sehr schwierig. Man muss den richtigen Moment abpassen, um nach links einzubiegen und dabei auch auf Fußgänger, die an dieser Stelle die Rebstöcker Straße in Richtung Sodener Straße überqueren, achten. Für die Fahrzeugführer ist nicht ersichtlich, ob sie zügig nach links abbiegen können oder ob die Fußgänger Grünlicht haben und deshalb auf sie besonders Rücksicht zu nehmen ist. Deshalb ist es erforderlich, eine zusätzliche Lichtkammer an der Fußgängerampel anzubringen, die so ausgerichtet ist, dass die Linksabbieger Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße den Stand der Grün-/Rotphase erkennen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 10.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1