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Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass es sich in der Zeuläckerstraße 10 a bis e bis in Nähe der Zeuläckerstraße 11 um eine private Ausfahrt handelt und sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrtsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Höchstgeschwindigkeit im Straßenverlauf liegt bei 30 km/h. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich die Verkehrsteilnehmenden vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Da die betreffende Örtlichkeit auch kein Unfallschwerpunkt darstellt, kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch die Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt.