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Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. In Frankfurt und auch bundesweit ist es gängige Praxis, die Grünzeiten für den Fußverkehr so zu bemessen, dass Fußgänger:innen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der Fußverkehr jedoch eine längere Grünzeit. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger:innen, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende der Freigabezeit startet dementsprechend die "Fußgängerschutzzeit". Fahrzeuge, die aus sogenannten feindlichen Richtungen die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Im Rahmen des Ausbaus des Deutschherrnufers wurde bereits im Jahr 2015 eine Anpassung der Signalschaltung beziehungsweise Verlängerung des Grüns für den Fußverkehr umgesetzt. Eine Anpassung darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wiederum sind nur dort einzurichten, wo dies besondere Umstände zwingend verlangen. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auch nicht damit rechnen müssen. Eine Gefahrenlage ist an der in Rede stehenden Örtlichkeit nicht erkennbar, vielmehr ist der Bereich von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innen-Beteiligung. Daher sieht der Magistrat davon ab, die gewünschten Verkehrszeichen zu installieren.

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