Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule
Kalbach" Der barrierefreie Ausbau der
Haltestelle "Schule Kalbach" ist am bisherigen Standort nicht möglich.
Bestehende Grundstückszufahrten verhindern den Ausbau auf 12 m Länge, was
aufgrund des erhöhten Bordsteins bzw. der dadurch erforderlichen
Entwicklungslänge eine Gesamtlänge von insgesamt 17 m bedeutet. Beide Haltestellenpositionen sollen gegenüber ihrer
derzeitigen Lage nach Südwesten verschoben werden. (Die vorgezogenen
Seitenräume am derzeitigen Standort sollen zurückgebaut werden.) Auch nach dem
Umbau sollen die beiden Haltestellenpositionen wieder genau gegenüber liegen
und auch wieder mit Buskaps versehen werden. Diese Ausgestaltung hat sich schon
am aktuellen Standort bewährt. Sobald ein Bus seine Haltestellenposition
anfährt, können andere Fahrzeuge nicht an ihm vorbeifahren. Dies bedeutet zwar
u.U. eine geringfügige Behinderung im Verkehrsfluss, ist aber ein großer
Sicherheitsgewinn für die dort ein- und aussteigenden Schüler. Im Juni 2018 wurde der Ortsbeirat über die im Mai
2018 in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) abgestimmte Planung informiert.
Da die Antragsfrist beim Fördermittelgeber Hessen Mobil abzulaufen drohte,
wurden - wie auch für andere Haltestellen aus dem "E3-2018-Programm Los 1" -
für den Umbau der Haltestelle schon Fördermittel beantragt, bevor der
Ortsbeirat über die Maßnahme im Detail informiert wurde. Es war und ist nicht
vorgesehen, benachbarte Haus- bzw. Grundstückseigentümer in die Vorplanungen
zum barrierefreien Umbau mit einzubeziehen. Die neue Haltestelle "Schule
Kalbach" wird vollständig im öffentlichen Verkehrsraum angelegt;
Grundstückseigentümerin ist die Stadt Frankfurt am Main. Eine Beeinträchtigung
oder eine Verlegung von privaten Grundstückszufahrten wird mit dem
Haltestellenumbau nicht verbunden sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386
Anregung an den
Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633