Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Schule Kalbach" ist am bisherigen Standort nicht möglich. Bestehende Grundstückszufahrten verhindern den Ausbau auf 12 m Länge, was aufgrund des erhöhten Bordsteins bzw. der dadurch erforderlichen Entwicklungslänge eine Gesamtlänge von insgesamt 17 m bedeutet. Beide Haltestellenpositionen sollen gegenüber ihrer derzeitigen Lage nach Südwesten verschoben werden. (Die vorgezogenen Seitenräume am derzeitigen Standort sollen zurückgebaut werden.) Auch nach dem Umbau sollen die beiden Haltestellenpositionen wieder genau gegenüber liegen und auch wieder mit Buskaps versehen werden. Diese Ausgestaltung hat sich schon am aktuellen Standort bewährt. Sobald ein Bus seine Haltestellenposition anfährt, können andere Fahrzeuge nicht an ihm vorbeifahren. Dies bedeutet zwar u.U. eine geringfügige Behinderung im Verkehrsfluss, ist aber ein großer Sicherheitsgewinn für die dort ein- und aussteigenden Schüler. Im Juni 2018 wurde der Ortsbeirat über die im Mai 2018 in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) abgestimmte Planung informiert. Da die Antragsfrist beim Fördermittelgeber Hessen Mobil abzulaufen drohte, wurden - wie auch für andere Haltestellen aus dem "E3-2018-Programm Los 1" - für den Umbau der Haltestelle schon Fördermittel beantragt, bevor der Ortsbeirat über die Maßnahme im Detail informiert wurde. Es war und ist nicht vorgesehen, benachbarte Haus- bzw. Grundstückseigentümer in die Vorplanungen zum barrierefreien Umbau mit einzubeziehen. Die neue Haltestelle "Schule Kalbach" wird vollständig im öffentlichen Verkehrsraum angelegt; Grundstückseigentümerin ist die Stadt Frankfurt am Main. Eine Beeinträchtigung oder eine Verlegung von privaten Grundstückszufahrten wird mit dem Haltestellenumbau nicht verbunden sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633