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Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der derzeit vorfahrtgeregelte Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße verknüpft die Landesstraßen L 3001 und L 3002 und befindet sich komplett außerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Baulast - und im Fall der Vilbeler Landstraße auch im Eigentum - von Hessen Mobil (HM). Ein Umbau wäre daher allenfalls auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und HM sowie nach Baurechtschaffung und Bereitstellung der benötigten Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt möglich. Eine sofortige Maßnahme ist in diesem Fall leider nicht machbar. Der Magistrat stimmt sich mit Hessen Mobil ab, kann aber derzeit leider noch nicht abschätzen, wann ihm die zu einer weiterführenden Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse vorliegen.