Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie in der ST 645 vom 12.03.2021 aufgeführt, verknüpft der derzeit vorfahrtgeregelte Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße / Vilbeler Landstraße die Landesstraßen L 3001 und L 3002. Er befindet sich komplett außerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Baulast - und im Fall der Vilbeler Landstraße auch im Eigentum - von Hessen Mobil (HM). Sofern funktionale Defizite oder das Unfallgeschehen es nahelegen, liegt es in der Zuständigkeit des Baulastträgers HM, notwendige Umgestaltungen zu planen und umzusetzen. Gleichwohl ist dieser Abschnitt der L 3001 nach Mitteilung an den Magistrat allerdings kein Bestandteil der Sanierungsoffensive von Hessen Mobil.