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Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der benannte Abschnitt der Vilbeler Landstraße befindet sich zum Teil außerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrtsgrenzen und daher in der Baulast und auch im Eigentum von Hessen Mobil (HM). Ein Umbau - sofern HM als zuständige Stelle hierfür keine Veranlassung oder Möglichkeit sieht - wäre daher allenfalls auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und HM sowie nach einer Baurechtschaffung und Bereitstellung der benötigten Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt möglich. Der Magistrat stimmt sich mit Hessen Mobil ab, kann aber derzeit leider noch nicht abschätzen, wann ihm die zu einer weiterführenden Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse vorliegen.