Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 644 vom 12.03.2021 aufgeführt, befindet sich der genannte Abschnitt der Vilbeler Landstraße zum Teil außerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrtsgrenzen und daher in der Baulast und auch im Eigentum von Hessen Mobil. Der Abschnitt ist kein Bestandteil der Sanierungsoffensive von Hessen Mobil. Da ein Projekt dieser Größenordnung allerdings nur in Kooperation mit Hessen Mobil Sinn ergibt, kann der Magistrat der Anregung leider nicht entsprechen.