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Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße In der Hartmannsweiler Straße ist das Parken auf dem Gehweg hauptsächlich durch eine entsprechende Markierung, also mittels Parkwinkel freigegeben. Diese Parkwinkel geben den genauen Bereich an, in dem geparkt werden soll. Damit ist gleichzeitig geregelt, wie weit das Fahrzeug auf dem Gehweg bzw. der Fahrbahn stehen soll. Da die Hartmannsweilerstraße sehr lang ist und nur unmittelbar hinter den Kreuzungen jeweils ein Parkwinkel markiert ist, verliert sich deren Regelungswirkung im Laufe der Straße. Die Straße ist aber letztlich zu schmal, um eine vollständige Parkstandsmarkierung aufzutragen. Daher wurde es der Verantwortung der Verkehrsteilnehmenden überlassen, sich rücksichtsvoll zu verhalten und entsprechend die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geforderten 1,50 m Gehwegrestbreite einzuhalten. Durch den hohen Parkdruck kann jedoch nicht verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmende den Gehweg zu weit verengen. Auch dann nicht, wenn bestimmte Abschnitte vom Parken ausgenommen werden. Es gibt kein straßenverkehrsbehördliches Mittel, um das zu enge Gehwegparken wirkungsvoll zu bekämpfen. Eine Abpollerung erscheint hier nicht zweckmäßig, da sich die Problematik nur in andere Straßen verlagern würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112

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