Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen
in der Hartmannsweilerstraße In der Hartmannsweiler Straße ist
das Parken auf dem Gehweg hauptsächlich durch eine entsprechende Markierung,
also mittels Parkwinkel freigegeben. Diese Parkwinkel geben den genauen Bereich
an, in dem geparkt werden soll. Damit ist gleichzeitig geregelt, wie weit
das Fahrzeug auf dem Gehweg bzw. der Fahrbahn stehen soll. Da die Hartmannsweilerstraße sehr lang ist und nur
unmittelbar hinter den Kreuzungen jeweils ein Parkwinkel markiert ist, verliert
sich deren Regelungswirkung im Laufe der Straße. Die Straße ist aber letztlich
zu schmal, um eine vollständige Parkstandsmarkierung aufzutragen. Daher wurde
es der Verantwortung der Verkehrsteilnehmenden überlassen, sich rücksichtsvoll
zu verhalten und entsprechend die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
geforderten 1,50 m Gehwegrestbreite einzuhalten. Durch den hohen Parkdruck kann
jedoch nicht verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmende den Gehweg zu weit
verengen. Auch dann nicht, wenn bestimmte Abschnitte vom Parken ausgenommen
werden. Es gibt kein
straßenverkehrsbehördliches Mittel, um das zu enge Gehwegparken wirkungsvoll zu
bekämpfen. Eine Abpollerung erscheint hier nicht zweckmäßig, da sich die
Problematik nur in andere Straßen verlagern würde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112