Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 640
Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Am 03.02.2015 hatten die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 496 Alt-Eschersheim/Zaun-straße von einer Grundstücksneuordnung betroffenen Eigentümer in einer Versammlung die Möglichkeit ihre Vorschläge zur Umsetzung des rechtverbindlichen Bebauungsplans darzulegen. Vertreter der Bauaufsicht, des Stadtplanungsamts und des Stadtvermessungsamts zeigten den Eigentümern, Vertretern des Ortsbeirats 9 und der Stadtverordnetenversammlung Lösungsmöglichkeiten für eine Baureifmachung der betroffenen Grundstücke auf und die seitens der Eigentümer entwickelten Vorschläge wurden diskutiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 26.02.2015 (§ 5640) die Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB angeordnet. Das Stadtvermessungsamt - Umlegungsstelle - wird nach Anhörung der Eigentümer die Umlegung einleiten.