Baulandumlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST
640
Betreff: Baulandumlegung
nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Am 03.02.2015 hatten die im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 496 Alt-Eschersheim/Zaun-straße von
einer Grundstücksneuordnung betroffenen Eigentümer in einer Versammlung die
Möglichkeit ihre Vorschläge zur Umsetzung des rechtverbindlichen Bebauungsplans
darzulegen. Vertreter der Bauaufsicht, des Stadtplanungsamts und des
Stadtvermessungsamts zeigten den Eigentümern, Vertretern des Ortsbeirats 9 und
der Stadtverordnetenversammlung Lösungsmöglichkeiten für eine Baureifmachung
der betroffenen Grundstücke auf und die seitens der Eigentümer entwickelten
Vorschläge wurden diskutiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss
vom 26.02.2015 (§ 5640) die Umlegung nach den §§ 45 ff. BauGB angeordnet. Das
Stadtvermessungsamt - Umlegungsstelle - wird nach Anhörung der Eigentümer die
Umlegung einleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.11.2014, OA 574