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Lückenlose Aufklärung von Polizeigewalt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund der originären Zuständigkeit wurde die Landespolizei um Stellungnahme zu diesem Vorgang gebeten. Mit Nachricht vom 01.12.2020 gingen dem Magistrat die nachfolgenden Informationen zu: "Das gesamte Geschehen vom 01.06.2020 betreffend eine Streitigkeit um einen Parkplatz zwischen dem ehemaligen KAV-Mitglied Feyyaz Cetiner und weiteren Personen sowie das damit in Verbindung stehende polizeiliche Einschreiten ist Gegenstand mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main anhängiger strafrechtrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Vorfälle haben dazu geführt, dass sowohl gegen Herrn Cetiner als auch gegen weitere an der Streitigkeit beteiligte Personen sowie gegen die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten jeweils gegenseitige Strafanzeigen gefertigt und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main noch im Juni 2020 übermittelt wurden. Die zugehörigen Strafverfahren sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt von vergangener Woche noch nicht abgeschlossen. Es kann somit weder zum Inhalt der Verfahren noch bezüglich der strafrechtlichen Bewertung aktuell eine Auskunft erteilt werden, da es sich um laufende staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren handelt. Insoweit kann lediglich mitgeteilt werden, dass der Sachverhalt, der im Schreiben der KAV vom 16.06.2020 geschildert wurde, nicht vollständig, sondern vielmehr sehr verkürzt und in der Darstellung des Geschehens einseitig wiedergegeben ist. Ergänzend sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass Herr Polizeipräsident Bereswill unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts noch im Juni 2020 Kontakt mit dem Vorsitzenden der KAV, Herrn Jumas Medoff, aufgenommen hat, um den Sachverhalt zu erörtern. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat Herr Polizeipräsident Bereswill gegenüber Herrn Medoff versichert, dass der Sachverhalt und die (gegenseitig) erhobenen Vorwürfe schnellstmöglich zum Zwecke der Aufklärung und strafrechtlichen Bewertung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main übermittelt werden. Herr Medoff zeigte sich mit der geschilderten Vorgehensweise einverstanden."