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Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 639 Betreff: Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Obschon die Begründung der vorliegenden Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, bedauert der Magistrat, der Bitte des Ortsbeirats sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen nicht entsprechen zu können. Die begrenzte Verfügbarkeit der mobilen Geschwindigkeitsanzeigen gebietet es, diese derzeit vordringlich an Unfallschwerpunkten und vor Schulen und Kindergärten aufzustellen und, um einem Gewöhnungseffekt entgegen zu wirken, jeweils nur temporär. Die Aufstellung des Verkehrszeichens "Vorfahrt achten" ist bereits aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei dem unteren Teil der Straße "Im Prüfling" handelt es sich um eine Tempo-30-Zone und damit gilt ohne weitere Beschilderung bereits von Rechtswegen die Regelung "rechts vor links". Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO) zu §§ 39 bis 43 können Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben, nicht angeordnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1866

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