Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
639
Betreff: Im Prüfling
(unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Obschon die Begründung der
vorliegenden Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, bedauert der
Magistrat, der Bitte des Ortsbeirats sowohl aus rechtlichen als auch
tatsächlichen Gründen nicht entsprechen zu können. Die begrenzte Verfügbarkeit der mobilen
Geschwindigkeitsanzeigen gebietet es, diese derzeit vordringlich an
Unfallschwerpunkten und vor Schulen und Kindergärten aufzustellen und, um einem
Gewöhnungseffekt entgegen zu wirken, jeweils nur temporär. Die Aufstellung des Verkehrszeichens "Vorfahrt
achten" ist bereits aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei dem unteren Teil
der Straße "Im Prüfling" handelt es sich um eine Tempo-30-Zone und damit gilt
ohne weitere Beschilderung bereits von Rechtswegen die Regelung "rechts vor
links". Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwVStVO)
zu §§ 39 bis 43 können Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen
Regelungen wiedergeben, nicht angeordnet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1866