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Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 638 Betreff: Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Das Verkehrszeichen 209 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, wurde nach den Vorgaben der StVO aufgestellt und ist nach Ansicht des Magistrats gut und frühzeitig sichtbar. Da die Neebstraße erst kürzlich neu gestaltet wurde und es sich darüber hinaus um Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr handelt, wird von der Markierung einer Sperrfläche oder dem Einbau einer weiteren Verkehrsinsel abgesehen. Beim "Rosengärtchen" handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Verkehrsteilnehmer "gleichgestellt" sind. Daher ist hier die Markierung eines Radweges nicht möglich. Der Magistrat schlägt stattdessen vor, die Straße Im Prüfling zu einer Sackgasse zu machen und in Höhe der Hausnummer 26 (heute Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches) mittels Beschilderung für den Fahrverkehr zu sperren. Da sich Im Prüfling jedoch eine Buswarteposition befindet, muss der Busverkehr von diesem Fahrverbot ausgenommen werden. In diesem Fall könnte dann das Verkehrszeichen 209 StVO, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, vor der Neebstraße entfallen und die Verkehrsteilnehmer nach der Vorfahrt vom Bethanienkrankenhaus in beide Fahrtrichtungen abbiegen, wie dies bereits heute bei der Ausfahrt aus der Quartiersgarage möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1867

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