Verbotswidriges Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
638
Betreff: Verbotswidriges
Abbiegen aus der Straße Im Prüfling (unterer Teil) verhindern Das Verkehrszeichen 209
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, wurde
nach den Vorgaben der StVO aufgestellt und ist nach Ansicht des Magistrats gut
und frühzeitig sichtbar. Da die Neebstraße erst kürzlich neu gestaltet wurde
und es sich darüber hinaus um Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
handelt, wird von der Markierung einer Sperrfläche oder dem Einbau einer
weiteren Verkehrsinsel abgesehen. Beim "Rosengärtchen" handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Verkehrsteilnehmer "gleichgestellt"
sind. Daher ist hier die Markierung eines Radweges nicht möglich. Der Magistrat schlägt stattdessen vor, die Straße Im
Prüfling zu einer Sackgasse zu machen und in Höhe der Hausnummer 26 (heute
Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches) mittels Beschilderung für den
Fahrverkehr zu sperren. Da sich Im Prüfling jedoch eine Buswarteposition
befindet, muss der Busverkehr von diesem Fahrverbot ausgenommen werden. In
diesem Fall könnte dann das Verkehrszeichen 209 StVO, vorgeschriebene
Fahrtrichtung rechts, vor der Neebstraße entfallen und die Verkehrsteilnehmer
nach der Vorfahrt vom Bethanienkrankenhaus in beide Fahrtrichtungen abbiegen,
wie dies bereits heute bei der Ausfahrt aus der Quartiersgarage möglich
ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1867