Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST
633
Betreff: Mit dem Eigentümer
der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu
erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen
wieder zur Verfügung gestellt werden kann Das Gebäude steht nach
Informationen des Magistrats leer. Die Erhaltungssatzung ist jedoch kein
Instrument zur Verhinderung von Wohnungsleerstand. Die Erhaltungssatzung findet Anwendung, wenn der
vorhandene Wohnraum durch genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen gegen die
in der Erhaltungssatzung formulierten Schutzziele verändert werden soll.
Entsprechende Planungen sind dem Magistrat nicht bekannt, auch liegt dem
Magistrat kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Ein Vorgehen wegen des Leerstands des Gebäudes ist
seit dem Entfall des Zweckentfremdungsverbotes nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2015, OM 3770