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Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 633 Betreff: Mit dem Eigentümer der Liegenschaft Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann Das Gebäude steht nach Informationen des Magistrats leer. Die Erhaltungssatzung ist jedoch kein Instrument zur Verhinderung von Wohnungsleerstand. Die Erhaltungssatzung findet Anwendung, wenn der vorhandene Wohnraum durch genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen gegen die in der Erhaltungssatzung formulierten Schutzziele verändert werden soll. Entsprechende Planungen sind dem Magistrat nicht bekannt, auch liegt dem Magistrat kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Ein Vorgehen wegen des Leerstands des Gebäudes ist seit dem Entfall des Zweckentfremdungsverbotes nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3770