Mit dem Eigentümer der Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um unter Androhung des Vorkaufsrechts - Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs..1 Satz 1 Nr..2 (Milieuschutz) - zu erreichen, dass das
Begründung
Palmengartenstraße 8 sind Verhandlungen zu führen, um unter Androhung des Vorkaufsrechts - Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Milieuschutz) - zu erreichen, dass das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung für Wohnungen wieder zur Verfügung gestellt werden kann Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer der Palmengartenstraße 8 in Verhandlungen zu treten. Unter Androhung des Vorkaufsrechts Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz) soll erreicht werden, daß das Gebäude gemäß der Milieuschutzsatzung wieder für Wohnungen zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Die Wohnungen in dem Gebäude Palmengartenstraße 8 stehen seit Jahren leer. Sie befinden sich im Gebiet der Milieuschutzsatzung Westend
- In dieser ist das Wohnen besonders geschützt. Bei den Wohnungen in der Palmengartenstraße 8 handelt es sich um ehemalige Mietwohnungen aus den 50 er Jahren. Laut Presseberichten soll der neue Leiter des Planungsamtes geäußert haben, dass für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts genügend Geld vorhanden sei. Wegen des enorm großen Mangels an bezahlbaren Wohnraum ist es dringend erforderlich die Wohnungen in der Palmengartenstraße 8 durch Androhung des Vorkaufsrechts - Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz) - wieder dem Wohnen zur Verfügung zu stellen und die Milieuschutzsatzung Westend 1 endlich in Anwendung zu bringen.