Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST
630
Betreff: Schlüsselregelung
für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99 Bei der Schranke vor dem Müllstandplatz
am Haus Praunheimer Weg 99 handelt es sich um eine amtlich gesiegelte
Feuerwehrzufahrt. Es greift hier § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach das
Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
unzulässig ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle
Verkehrsteilnehmer verbindlich und gilt insoweit auch für das Parken zum Be-
und Entladen eines Fahrzeuges sowie das Abstellen von Fahrzeugen von
Handwerksfirmen zur Ausführung von Arbeiten. Nicht nur die Berufsfeuerwehr, sondern auch alle
freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet sind mit einem Schlüssel für Schranken
von Feuerwehrzufahrten ausgestattet. Grundsätzlich kann ein Schlüssel für eine derartige
"Feuerwehrschließung" gegen eine Pfandhinterlegung in Höhe von 50,--
€ bei der Branddirektion ausgeliehen werden, wenn ein berechtigtes
Interesse an der Benutzung der Feuerwehrzufahrt besteht - z.B. bei Umzügen o.Ä.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2012, OM 844