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Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 630 Betreff: Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99 Bei der Schranke vor dem Müllstandplatz am Haus Praunheimer Weg 99 handelt es sich um eine amtlich gesiegelte Feuerwehrzufahrt. Es greift hier § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich und gilt insoweit auch für das Parken zum Be- und Entladen eines Fahrzeuges sowie das Abstellen von Fahrzeugen von Handwerksfirmen zur Ausführung von Arbeiten. Nicht nur die Berufsfeuerwehr, sondern auch alle freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet sind mit einem Schlüssel für Schranken von Feuerwehrzufahrten ausgestattet. Grundsätzlich kann ein Schlüssel für eine derartige "Feuerwehrschließung" gegen eine Pfandhinterlegung in Höhe von 50,-- € bei der Branddirektion ausgeliehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Benutzung der Feuerwehrzufahrt besteht - z.B. bei Umzügen o.Ä. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 844

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