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Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 82/8 vom 13.09.2011 Betreff: Schlüsselregelung für die Schranke vor dem Haus Praunheimer Weg Nr. 99 Der Magistrat wird gebeten, sich mit den zuständigen Wohnungsbaugesellschaften in Verbindung zu setzen, um eine klare Schlüsselordnung für die direkt am Praunheimer Weg angebrachte Zufahrtsperre zu den Liegenschaften Praunheimer Weg Nr. 91-99 zu erwirken. Begründung: Laut Mitteilung von Mietern aus dem Haus Nr. 99 verfügen nicht alle Berechtigten über einen Schlüssel für diese durch ein Vorhängeschloss gesicherte Schranke. Nach Informationen des Ortsbeirates sind drei Mieter des Hauses Nr. 99 im Besitz eines Schlüssels, dazu die FES und die Berufsfeuerwehr. Bei dem Brand des Müllstandplatzes am Haus Nr. 99 in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2011 wurde deutlich, dass etwa die Freiwillige Feuerwehr keinen solchen hat. Selbst die im Auftrag der Deutschen Annington GmbH - Eigentümerin des Hauses Nr. 99 - tätige Handwerkerfirma B & O habe keine Schlüssel. Die Schranke ist allerdings so dicht an der Straße angebracht, dass des öfteren Handwerkerfahrzeuge halb auf der Straße Praunheimer Weg parken, um den Fußgängerweg nicht zustellen zu müssen. Eine Klärung, wer über einen Schlüssel verfügt und wer noch einen Schlüssel benötigt, wäre im Interesse der Anwohner und der Eigentümer angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 630 Aktenzeichen: 64 0