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Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818, hat weiterhin Bestand. Der vorhandene Schutzstreifen stellt keinen "Radweg" dar, sondern lediglich eine Teilseparation. Die Furt würde eine falsche Sicherheit suggerieren und, die rechtzeitige Wahrnehmung durch den Kfz-Verkehr wäre dabei fraglich. Seit vergangenem Jahr gilt es einen weiteren Aspekt in die Überlegungen einzubeziehen, denn in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern aufgenommen. Angesichts des Fahrbahnquerschnitts gilt dort nun ein Überholverbot. Eine Verbesserung der Radverkehrsführung lässt sich nur über umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen realisieren und nicht nur durch Markierungen. So führt bereits der Rückstau des motorisierten Individualverkehrs an der Lichtsignalanlage dazu, dass den Radfahrenden die Zufahrt zum baulichen Radweg auf der Verkehrsinsel verstellt ist. Auch die angrenzenden Schienen der U-Bahn ab der Jahnstraße lassen keinen ausreichenden Spielraum für eine alternative Radverkehrsführung. Der Magistrat prüft aktuell, ob die Teilseparation durch den Schutzstreifen im Kontext zur StVO weiterhin Bestand haben kann. Gegebenenfalls ist eine eindeutige Darstellung einer Mischverkehrssituation notwendig.