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Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818

Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Dem Radverkehr werden im Zulauf auf die Eschenheimer Anlage zwei Führungsoptionen angeboten. Die Option stadteinwärts sieht die Querung der Fahrbahn auf die Verkehrsinsel vor. Diese deutliche Richtungsänderung bedingt, dass sich die Radfahrenden rechtzeitig über den nachfolgenden Kfz-Verkehr vergewissern. Eine quer über die Fahrbahn markierte Fahrradfurt entbindet den Radverkehr von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit. Zugleich ist trotz der Furt nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet. Schließlich wäre die zweite Führungsoption auf den Anlagenring ebenfalls möglich. Aus den genannten Gründen lehnt der Magistrat eine quer über die Fahrbahn verlaufende Fahrradfurt deshalb ab. Im Sinne der Verkehrssicherheit wird der Anregung jedoch dahingehend entsprochen, dass das Verkehrszeichen 138 Straßenverkehrs-Ordnung "Radfahrer" im Vorlauf der Kreuzung auf der Fahrbahn angeordnet wird. Dieses Verkehrszeichen soll den Kfz-Verkehr vor kreuzenden Radfahrenden warnen und indirekt zu geringerer Geschwindigkeit auffordern.

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