Lärmschutzwand zum Schutz der Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 623 Betreff: Lärmschutzwand zum Schutz der
Pestalozzischule über die Haenischstraße verlängern Die vom Ortsbeirat
erwünschten Maßnahmen a) Verlängerung der Lärmschutzwand über die
Haenischstrasse, b) Einrichten einer Pforte für Fußgänger und Fußgängerinnen
durch Überlappen von zwei Wandsegmenten und c) Zufahrt für Autos an eine andere
Stelle zu verlegen, dienen aus Sicht des Magistrats dem Schutz des
Schulgebäudes und tragen zur Sicherstellung des Schulbetriebes bei.
Der Magistrat erachtet die Planänderungen im
Planfeststellungsverfahren in Bezug auf die Verbesserung der Lärmbelastung der
Liegenschaft Vatterstrasse 1-9 (Pestalozzischule und Kindergarten) als
unzureichend. Durch die aktuell geplanten Maßnahmen und Änderungen im Plan
sehen wir keine Verbesserung für die Lärmbelastung der Liegenschaft
Vatterstrasse 1-9. Gegenüber der Vorhabenträgerin wurden diese Bedenken durch
die Stadt Frankfurt am Main bereits vorgetragen und werden weiter aufrecht
erhalten. Deshalb haben wir um geeignete Vorschläge gebeten, mit denen
die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann.
Bezüglich der baulichen Maßnahmen möchten wir darauf
aufmerksam machen, dass es sich bei der Liegenschaft Vatterstrasse 1-9 um ein
Kulturdenkmal gemäß §2 Abs.1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) handelt
und für Veränderungen am Gebäude immer eine Genehmigung nach §18 HDSchG
erforderlich ist.
Aktuell ist als passiver
Schallschutz vorgesehen, an der Süd- und Westfassade des Gebäudes die Fenster
gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Eine denkmalrechtliche Genehmigung
kann nur für Holzfenster in Aussicht gestellt werden, deren Gestaltung,
Einteilung und Farbgebung den ursprünglichen (bauzeitlichen) Fenstern
entspricht. Allgemein wird davon ausgegangen,
dass ein Luftaustausch auch während des Unterrichts sinnvoll ist. Deshalb
überprüft der Magistrat, ob für den Einbau einer zentralen oder dezentralen
Lüftungsanlage eine denkmalrechtliche Genehmigung erlangt werden kann. Hierbei
ist zu beachten, dass durch den Einbau einer Belüftungsanlage keine erhebliche
und dauerhafte Beeinträchtigung des Kulturdenkmals entsteht. Es dürfen auch
keine massiven Eingriffe in die Bausubstanz oder das innere und äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes erfolgen. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat, dass sich der
Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr
Al-Wazir, für die Belange der Frankfurter Schulkinder an der Pestalozzischule
einsetzt und sich für den Einbau einer Lüftungsanlage sowie einen effizienten
Lärmschutz ausgesprochen hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2018, OM 3516