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Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 622 Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen zur Aufwandsentschädigung sind noch nicht abgeschlossen. Gemäß § 27 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sowie § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat haben die Mitglieder des Seniorenbeirates einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten, soweit diese notwendig sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 07.03.2017, EA 20