Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1742
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte
anpassen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in seinem
Vortrag M 124 vom 09.06.2017 die Ausweitung der Befugnisse des Seniorenbeirats
angeregt. Die Beratung des Vortrages in den städtischen Gremien ist bis heute
nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird sich mit der Höhe der
Aufwandsentschädigung erst nach Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung befassen. Gleichwohl wird der Magistrat dem Seniorenbeirat in
der Sitzung am 24.08.2017 mitteilen, dass dieser gemäß § 27 Abs. 2 Hessische
Gemeindeordnung einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und
nachgewiesenen Fahrtkosten hat, soweit diese notwendig sind. Damit können die
Mobilitätskosten der Seniorenbeauftragten aufgefangen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
07.03.2017, EA 20