Barrierefreiheit - aber richtig!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig!
Der Aufzug an der Max-Beckmann-Schule wurde ursprünglich nicht
wegen der Barrierefreiheit eingerichtet, sondern vielmehr als Lastenaufzug,
bzw. für Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte), die wegen einer
Verletzung für eine temporäre Zeit nicht in der Lage sind, Treppen zu steigen.
Dafür bedarf es keiner Außensteuerung, zumal die Schülerinnen und Schüler den
Aufzug nur in Begleitung benutzen dürfen. Inwieweit der Aufzug an der Max-Beckmann-Schule
umgerüstet werden kann, wird durch die zuständige Fachabteilung geprüft.
Ergänzend lässt sich dazu noch sagen, dass die
benachbarte Franckeschule saniert und barrierefrei ausgestattet wird, sodass
hilfsbedürftige Menschen zukünftig die Franckeschule als Wahllokal nutzen
können. Ebenso wird geplant, die Sophienschule, die sich genau gegenüber der
Max-Beckmann-Schule befindet, umzubauen und mit einer neuen Turnhalle und
Cafeteria zu versehen, die ebenfalls einen Aufzug erhält und somit als
barrierefreies Wahllokal dienlich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498
Antrag vom
11.10.2019, OF
929/2
Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457