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Barrierefreiheit - aber richtig!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Aufzug an der Max-Beckmann-Schule wurde ursprünglich nicht wegen der Barrierefreiheit eingerichtet, sondern vielmehr als Lastenaufzug, bzw. für Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte), die wegen einer Verletzung für eine temporäre Zeit nicht in der Lage sind, Treppen zu steigen. Dafür bedarf es keiner Außensteuerung, zumal die Schülerinnen und Schüler den Aufzug nur in Begleitung benutzen dürfen. Inwieweit der Aufzug an der Max-Beckmann-Schule umgerüstet werden kann, wird durch die zuständige Fachabteilung geprüft. Ergänzend lässt sich dazu noch sagen, dass die benachbarte Franckeschule saniert und barrierefrei ausgestattet wird, sodass hilfsbedürftige Menschen zukünftig die Franckeschule als Wahllokal nutzen können. Ebenso wird geplant, die Sophienschule, die sich genau gegenüber der Max-Beckmann-Schule befindet, umzubauen und mit einer neuen Turnhalle und Cafeteria zu versehen, die ebenfalls einen Aufzug erhält und somit als barrierefreies Wahllokal dienlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457