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Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 612 Betreff: Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Seitens des Magistrats gab es in der Vergangenheit Gespräche mit den Inhabern der Gärtnereien. Diese wurden von beiden Seiten zu unterschiedlichen Fragestellungen initiiert. Ausgangspunkt waren Planungen für eine Umnutzung der Flächen. Im Hinblick auf das jetzt vorgesehene Bebauungsplanverfahren müssen diese Gespräche mit dem konkreten Ziel der Entwicklung von Wohnbauland an diesem Standort fortgesetzt werden. In jedem Fall sind die Gärtnereien sowie alle weiteren Grundstückseigentümer intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Belange der Gewerbebetriebe sind zu berücksichtigen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden unter anderem die Schallimmissionen gutachterlich untersucht. Entsprechend der Ergebnisse sind Maßnahmen hinsichtlich des Schallschutzes vorzusehen. Dies könnte z. B. die Erhöhung und Verlängerung der Schallschutzwälle bzw. Schallschutzwände entlang der Bundesautobahn A661 sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2014, V 942