Vorgesehener Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST
612
Betreff: Vorgesehener
Bebauungsplan Nr. 902 für den Bereich nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung
Seitens des Magistrats gab es in
der Vergangenheit Gespräche mit den Inhabern der Gärtnereien. Diese wurden von
beiden Seiten zu unterschiedlichen Fragestellungen initiiert. Ausgangspunkt
waren Planungen für eine Umnutzung der Flächen. Im Hinblick auf das jetzt vorgesehene
Bebauungsplanverfahren müssen diese Gespräche mit dem konkreten Ziel der
Entwicklung von Wohnbauland an diesem Standort fortgesetzt werden. In jedem
Fall sind die Gärtnereien sowie alle weiteren Grundstückseigentümer intensiv in
den Planungsprozess einzubeziehen. Die Belange der Gewerbebetriebe sind zu
berücksichtigen.
Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens werden unter anderem die Schallimmissionen
gutachterlich untersucht. Entsprechend der Ergebnisse sind Maßnahmen
hinsichtlich des Schallschutzes vorzusehen. Dies könnte z. B. die Erhöhung und
Verlängerung der Schallschutzwälle bzw. Schallschutzwände entlang der
Bundesautobahn A661 sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2014, V 942