Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 610
Betreff: Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone" Ein Versetzen des Zonenschildes um ca. 200 m und damit weit außeraußerhalb der Wohnbebauung würde den Intentionen der Straßenverkehrsordnung widersprechen, Tempo 30-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrraddichte einzurichten. Um gleichwohl der Intention der Anregung zu entsprechen, wird eine optische Tempobremse mittels Markierung aufgebracht.