Verlegung des Straßenverkehrsschilds „Tempo-30-Zone“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM
108 entstanden aus Vorlage:
OF 10/13 vom
15.05.2011 Betreff: Verlegung des Straßenverkehrsschilds
"Tempo-30-Zone" Der Magistrat wird gebeten, das
am Ortseingang Ost befindliche Straßenverkehrsschild "Tempo-30-Zone" um ca. 200
Meter Richtung Ortsausgang Ost zu verlegen - deutlich vor Alt-Erlenbach 15. Begründung: Das Straßenverkehrsschild "Tempo-30-Zone" am
Ortseingang Ost steht nicht vor dem bebauten Ortsrand Nieder-Erlenbachs,
sondern deutlich hinter der beginnenden Bebauung. Daher fahren die Autofahrer
mit zu hoher Geschwindigkeit auf der leicht abschüssigen Einfallstraße in den
Ort hinein und gefährden damit die Anwohner der randständigen Häuser. Das
Schild steht dadurch zudem zu dicht an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung von
"Alt-Erlenbach" und "Am Steinberg" (an der ehemaligen Agip-Tankstelle), so dass
die Autos zu schnell auf diese Kreuzung zufahren. Insbesondere die Kinder, die
von Dortelweil in Gruppen mit dem Fahrrad zur Anna-Schmidt-Schule fahren, sowie
die Kinder aus Nieder-Erlenbach, die die Kreuzung Richtung Bad Vilbel zum
Gymnasium überqueren müssen, sind an dieser Stelle stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.11.2011, ST 1184
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.04.2012, ST 610
Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 13
am 25.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7