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Verlegung des Straßenverkehrsschilds „Tempo-30-Zone“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 10/13 vom 15.05.2011 Betreff: Verlegung des Straßenverkehrsschilds "Tempo-30-Zone" Der Magistrat wird gebeten, das am Ortseingang Ost befindliche Straßenverkehrsschild "Tempo-30-Zone" um ca. 200 Meter Richtung Ortsausgang Ost zu verlegen - deutlich vor Alt-Erlenbach 15. Begründung: Das Straßenverkehrsschild "Tempo-30-Zone" am Ortseingang Ost steht nicht vor dem bebauten Ortsrand Nieder-Erlenbachs, sondern deutlich hinter der beginnenden Bebauung. Daher fahren die Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit auf der leicht abschüssigen Einfallstraße in den Ort hinein und gefährden damit die Anwohner der randständigen Häuser. Das Schild steht dadurch zudem zu dicht an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung von "Alt-Erlenbach" und "Am Steinberg" (an der ehemaligen Agip-Tankstelle), so dass die Autos zu schnell auf diese Kreuzung zufahren. Insbesondere die Kinder, die von Dortelweil in Gruppen mit dem Fahrrad zur Anna-Schmidt-Schule fahren, sowie die Kinder aus Nieder-Erlenbach, die die Kreuzung Richtung Bad Vilbel zum Gymnasium überqueren müssen, sind an dieser Stelle stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 13 am 25.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7