Im Storchenhain in Bonames
Stellungnahme des Magistrats
Der genannte Abschnitt wird mit der Schilderkombination Verkehrszeichen (VZ) 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gehweg" mit dem Zusatz VZ 1022-10 StVO "Radfahrer frei" ausgestattet. Der Bereich zwischen der Einfahrt zum Friedhof in Bonames und der gegenüberliegenden Seite, die ebenfalls zum "Im Storchenhain" gehört, wird von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gleichzeitig genutzt. Dies führt aufgrund der geringen Breite des Weges (maximal 2,50 m) zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen. Es erscheint nicht zielführend, die Radfahrer:innen aus dem Weg heraus zu nehmen, sondern es ist ihnen die Durchfahrt zu ermöglichen. Radfahrer:innen den schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen gleichzustellen, würde aber an der jetzigen Situation nichts ändern. Durch die neue Beschilderung werden Radfahrer:innen lediglich geduldet auf dem Weg und sind dazu verpflichtet, hier Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Somit soll die Rücksichtnahme erhöht und weitere Konflikte unterbunden werden.