Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST
609
Betreff: Städtebauliches
Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Für die Umsetzung des von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungskonzepts verhandelt der
Magistrat zurzeit mit einem externen Dienstleister über die Vertragsgestaltung
und das Leistungsbild. Nach Vertragsabschluss kann entsprechend der
Vorgaben aus dem Entwicklungskonzept mit der aufsuchenden Beratung privater
Grundstückseigentümer und gewerblicher Betreiber mit dem Ziel der behutsamen
Koordinierung einer konzeptentsprechenden Nutzung begonnen werden. Aus diesem
Grunde wäre es nicht zielführend, bereits jetzt baurechtliche
Beseitigungsanordnungen zu erlassen, zumal aus Gründen der gesetzlich
geforderten Gleichbehandlung nicht nur gegen Kfz.-Betriebe vorgegangen werden
kann. Ergänzend zur Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2013, ST 1183, kann nach einer Ortsbegehung am 12.03.2014
mitgeteilt werden, dass zwischenzeitlich die Kfz.-Nutzung auf den Grundstücken
Mainzer Landstr. 563-565 und Eichenstr. 71-73 aufgegeben wurde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.01.2014, OA 453