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Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Für die Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungskonzepts verhandelt der Magistrat zurzeit mit einem externen Dienstleister über die Vertragsgestaltung und das Leistungsbild. Nach Vertragsabschluss kann entsprechend der Vorgaben aus dem Entwicklungskonzept mit der aufsuchenden Beratung privater Grundstückseigentümer und gewerblicher Betreiber mit dem Ziel der behutsamen Koordinierung einer konzeptentsprechenden Nutzung begonnen werden. Aus diesem Grunde wäre es nicht zielführend, bereits jetzt baurechtliche Beseitigungsanordnungen zu erlassen, zumal aus Gründen der gesetzlich geforderten Gleichbehandlung nicht nur gegen Kfz.-Betriebe vorgegangen werden kann. Ergänzend zur Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1183, kann nach einer Ortsbegehung am 12.03.2014 mitgeteilt werden, dass zwischenzeitlich die Kfz.-Nutzung auf den Grundstücken Mainzer Landstr. 563-565 und Eichenstr. 71-73 aufgegeben wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 453