Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Fußgängerüberweg in der Breitlacherstraße kann nicht zugeparkt werden, da auf der östlichen Gehwegseite eine "Gehwegnase" vorgebaut wurde, um die Sichtachse sicherzustellen. Auf der westlichen Wegwegseite kann kein Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg parken, da dort ein Kurvenbereich anschließt. Eine Absicherung des Radweges kann nicht erfolgen, da beim Einbau von Pollern Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, die die Breite des Radweges zu sehr einschränken. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.