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Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die für eine Beleuchtung vorgeschlagenen Abschnitte des Niddaradweges zwischen Solmspark und Praunheimer Brücke befinden sich ausnahmslos im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Hier stehen der Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft mit ihren ökologisch bedeutsamen Biotopen im Vordergrund. Dabei spielen insbesondere die Niddaauen mit ihren insektenreichen Feuchtgebieten eine zentrale Rolle. Eine, wenn auch nur temporäre Beleuchtung des Niddaradweges, greift ständig in die Lebensräume der Nidda selbst und ihrer Randbereiche ein, was sich negativ auf die dort angesiedelten Populationen auswirkt. Die im Handel befindlichen Lampen für Fahrräder oder Helme sind inzwischen derart ausgereift, dass eine stationäre Wegebeleuchtung zur verkehrssicheren Ausleuchtung nicht erforderlich ist. Weiterhin stellt der Niddaradweg eine von zahlreichen Möglichkeiten bzw. Routen dar, sich auf übergeordneten Verbindungen zwischen den Stadtteilen (Hausen, Rödelheim, Heddernheim, Niederursel, Innenstadt usw.) zu bewegen. Ohne Frage stellt der Niddaradweg die wohl attraktivste Verbindung dar, hier sind jedoch vorrangig die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Magistrat eine stationäre Beleuchtung des Niddaradweges ganz oder in Teilen ab.