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Beleuchtung Gerbermühlstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Der beschriebene Abschnitt der Beleuchtungsanlage liegt in einem sogenannten Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" der Zone

  1. Dieses Schutzgebiet leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Naturhaushalts und des charakteristischen Landschaftsbildes. Die Schaltzeiten für die Beleuchtungsanlage wurden so festgelegt, dass die Flora und Fauna möglichst wenig künstlichem Licht ausgesetzt ist. Deshalb ist erforderlich, an den bestehenden Zeiten festzuhalten.