Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beide Richtungen
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Rhonestraße handelt es sich um eine Einbahnstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund des Straßenverlaufs und des recht hohen Verkehrsaufkommens kommt bei diesen Bedingungen eine Freigabe für Radfahrende gegen die Einbahnstraße nicht in Frage. Hierfür wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 notwendig. Nach Rücksprache mit der Unfallkommission liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Hierfür müssten entsprechende Unfallzahlen oder eine schützenswerte Einrichtung wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime vorliegen. Dies ist hier nicht der Fall. In der Herriotstraße konnte die Problematik durch die Einrichtung einer separaten Spur für den Radverkehr gelöst werden. Dies ist in der Rhonestraße nicht möglich. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 131, erläutert, müssten für diese Regelung die Parkplätze auf die andere Seite gelegt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, da ein Aussteigen für den Beifahrenden auf Grund des Baumbestandes, bzw. des Grünstreifens nicht mehr möglich wäre. Des Weiteren liegen die notwendigen Breiten in der Rhonestraße nicht vor. Der Anregung kann daher aus den oben genannten Gründen nicht entsprochen werden.