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Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Rhonestraße analog der Regelung in der Herriotstraße ist nicht möglich. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 20. März 2020, ST 597, erläutert, beträgt die Fahrbahnbreite in der Rhonestraße circa 6,50 Meter. Egal auf welcher Seite geparkt wird, verbleiben somit noch circa 4,35 Meter. Für den Radfahrstreifen werden circa 1,60 Meter Breite benötigt (darf nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden). Somit stehen noch 2,75 Meter Restfahrbahn zur Verfügung. Dieser Platz ist maximal im Baustellenbereich akzeptabel, nicht aber für eine dauerhafte Beschilderung. In der Herriotstraße beträgt die Fahrbahnbreite zum Vergleich 6,90 Meter, so dass eine Restfahrbahnbreite von 3,15 Meter bestehen bleibt. Das ist beispielsweise auch für Lastkraftwagen ausreichend. Generell sieht der Magistrat keinen Bedarf für die Öffnung der Einbahnstraße der Rhonestraße für den Radverkehr. Von der südlichen Lyoner Straße können Radfahrende über die Herriotstraße und Lyoner Straße nach Norden gelangen, von Nord nach Süd über alle drei Straßen. Da auch die Anordnung von Tempo 30 (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 20. März 2020, ST 597) nicht möglich ist, lässt sich das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Rhonestraße nicht freigeben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

44
44. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

45
45. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
GRÜNE
Alle:
CDU SPD FDP LINKE BFF
43
43. Sitzung Verkehrsausschuss
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
LINKE
Alle:
CDU SPD GRÜNE FDP BFF FRAKTION