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Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Rhonestraße analog der Regelung in der Herriotstraße ist nicht möglich. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 20. März 2020, ST 597, erläutert, beträgt die Fahrbahnbreite in der Rhonestraße circa 6,50 Meter. Egal auf welcher Seite geparkt wird, verbleiben somit noch circa 4,35 Meter. Für den Radfahrstreifen werden circa 1,60 Meter Breite benötigt (darf nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden). Somit stehen noch 2,75 Meter Restfahrbahn zur Verfügung. Dieser Platz ist maximal im Baustellenbereich akzeptabel, nicht aber für eine dauerhafte Beschilderung. In der Herriotstraße beträgt die Fahrbahnbreite zum Vergleich 6,90 Meter, so dass eine Restfahrbahnbreite von 3,15 Meter bestehen bleibt. Das ist beispielsweise auch für Lastkraftwagen ausreichend. Generell sieht der Magistrat keinen Bedarf für die Öffnung der Einbahnstraße der Rhonestraße für den Radverkehr. Von der südlichen Lyoner Straße können Radfahrende über die Herriotstraße und Lyoner Straße nach Norden gelangen, von Nord nach Süd über alle drei Straßen. Da auch die Anordnung von Tempo 30 (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 20. März 2020, ST 597) nicht möglich ist, lässt sich das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Rhonestraße nicht freigeben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 44
OBR 5
TO I, TOP 90
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 45
OBR 5
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke BFF
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 43
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke AFD Frankfurter