Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 e
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 596
Betreff: Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 e Nach Prüfung der bestehenden Verhältnisse vermag der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates zur Umwidmung des Weges zu den Grundstücken Oberschelder Weg 10 bis 12e in einen öffentlichen Weg nicht zu entsprechen. Der Erbbauberechtigte der Liegenschaften Oberschelder Weg 12d und 12e wurde nach Maßgabe der erteilten Baugenehmigung verpflichtet, den bestehenden Weg dauerhaft zu unterhalten. Der Weg wurde ohne bauliche Vorgaben und ohne Überwachung durch die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt durch Dritte als Privatweg hergestellt und entspricht nicht den einschlägigen Anforderungen.