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Zugeparkte Radwege in der Schmidtstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 590

Betreff: Zugeparkte Radwege in der Schmidtstraße Vorläufige Stellungnahme: Mit Verfügung vom 01.07.2015 wurde die Radwege-Benutzungspflicht in der Schmidtstraße in beiden Richtungen aufgehoben. In Richtung Mainzer Landstraße wurde bereits ein zusätzliches Angebot für den Radverkehr durch die Freigabe der Busspur geschaffen. Dagegen hat der Radverkehr in Richtung Schmidtkreisel nach der Aufhebung der Benutzungspflicht vorerst die Option einer Nutzung der Fahrbahn im Mischverkehr oder des nichtbenutzungspflichtigen Radweges. Die Markierung von Schutzstreifen ist aufgrund der Straßenbreite prinzipiell möglich, in der Folge müsste jedoch der Straßenraum neu aufgeteilt werden. Vor einer solchen Entscheidung sind umfangreiche Prüfungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommen und der Betroffenheit des ÖPNV notwendig, die der Magistrat lösungsorientiert in diesem Jahr vornehmen wird. Sobald das Prüfergebnis vorliegt, wird der Magistrat dieses dem Ortsbeirat unaufgefordert zur Kenntnis bringen.