Sitzmöbel Carlo-Schmid-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann zu den einzelnen Punkten der Anregung des OBR 2 Folgendes mitteilen: Zu 1.: Auf dem Carlo-Schmid-Platz stehen aktuell lange, künstlerisch gestaltete Bänke, die als Kunstobjekt temporär vom Architekturmuseum aufgestellt wurden. Ein Teil der langen Bänke wurde bereits am 18.09.24 zurückgebaut, der Rest erfolgte Ende Oktober/Anfang November. Das Grünflächenamt kann im Nachgang und in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt weitere Bänke (Frankfurter Modell) an ähnlicher Stelle und dauerhaft aufstellen. Zu 2.: Der Magistrat kann auf dem Carlo-Schmid-Platz Blumenkübel und/oder auch Bänke mit Blumenkübeln aufstellen, wenn hierfür geeignete Pat:innen zur Verfügung stehen. Die Pat:innen müssen sich vollumfänglich um die Blumenkübel kümmern, da dem Grünflächenamt dafür die personellen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Der OBR 2 wird gebeten, die Kontaktdaten der Pat:innen, falls vorhanden, direkt an das Grünflächenamt zu schicken. Alternativ können sich die Pat:innen auch direkt über das E-Mail-Postfach: mitmachen.amt67@stadt-frankfurt.de melden. Das Grünflächenamt tritt dann mit den Pat:innen in Kontakt. Für eine großflächige Entsiegelungsmaßnahme ist eine ämterübergreifende und langwierige Abstimmung vonnöten, weshalb hierzu zum heutigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Der Magistrat wird über die betroffenen Ämter eine Prüfung anstoßen und, falls die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht, die Maßnahme mit in die Bearbeitungsliste aufnehmen. Zu 3.: Auf dem Carlo-Schmid-Platz steht aktuell im Bereich der Bänke eine große Müllgarage mit 120 l Fassungsvermögen. Der Magistrat wird im ersten Schritt zusätzliche Drahtgitterkörbe aufstellen, diese sind zwar nicht gänzlich krähensicher, können aber zeitnah installiert werden, um zu evaluieren, wo und ob weitere Mülleimer/Müllgaragen auf Dauer Sinn ergeben. Im zweiten Schritt können dann bei Bedarf dauerhafte Mülleimer/Müllgaragen an geeigneter Stelle fest installiert werden. Bei allen aufzustellenden Einrichtungsgegenständen wird die nötige Andienung der Flächen, Feuerwehraufstellflächen, Trassenlagen sowie die Traglasten wegen der unterirdisch verlaufenden U-Bahn berücksichtigt.