Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
Stellungnahme des Magistrats
Die angesprochenen Örtlichkeiten wurden alle im Einzelnen geprüft. Im Zuge der Besichtigung wurde festgestellt, dass die einst im gesamten Riedberg ausgeführte Planung der Gehwege teils auch nicht mehr mit den heutigen Vorgaben übereinstimmt. Annette-Kolb-Weg Es wird geprüft, ob in einer der Furten ein Radbügel aufgestellt werden kann, so dass genügend Platz zum Queren verbleibt. In ca. 50 m Entfernung befindet sich eine gesicherte Querung (Fußgängerüberweg). Ludwig-Fulda-Weg Hier besteht kein Handlungsbedarf. Sollte die Furt/Gehweg in dem genannten Bereich unberechtigt beparkt werden, befindet sich im direkten Anschluss (nur durch einen Baum getrennt) eine weitere Furt, welche als Aufstellfläche und zum Queren der Fahrbahn genutzt werden kann. Friedrich-Dessauer-Straße Hier sind keine Maßnahmen erforderlich. Zusätzlich sind taktile Streifen vorhanden, wodurch der Gehweg eindeutig erkennbar ist. Joseph-Fraunhofer-Straße (Emmy-Noether-Platz) Hier wird der gesamte Knotenpunkt baulich verändert (z.B. taktile Streifen aus allen Richtungen), so dass die Querungsmöglichkeiten klar erkennbar werden und im Zuge dessen das Parken verhindert wird. Zur Kalbacher Höhe/Nelly-Sachs-Platz Der gesamte Einmündungsbereich in Höhe der Querungshilfe/Mittelinsel ist bereits auf einer Breite von 10 m abgepollert und mit taktilen Streifen versehen. Die Furt im direkten weiteren Verlauf wird zum legalen Parken freigegeben, da diese nicht als Querungsmöglichkeit dienen sollte. Dieser Bereich verleitet Fußgänger_innen dazu, mitten über die vorhandene bepflanzte Mittelinsel zu laufen. Dies ist nicht ziel-führend. Zur Kalbacher Höhe/Gräfin-Dönhoff-Straße Sofern an dieser Stelle möglich, wird ein Bereich mit einer Länge von 5 m abgesichert. Eine sichere Querung ist direkt an der nächsten Einmündung mittels einer Signalanlage gegeben. Zur Kalbacher Höhe/Margarete-Steiff-Straße Eine Querung ist an dieser Stelle nicht vorgesehen. Ein gesicherter Fußgängerlauf ist aufgrund der vorhandenen bepflanzten Mittelinsel nicht möglich. Die Fußgängersignalanlage befindet sich in nur 50 m Entfernung. Alle angesprochenen Stellen befinden sich innerhalb Tempo-30 Zonen in reinen Anwohnergebieten und weisen kein erhöhtes Fußgängeraufkommen auf. Die genannten Bereiche sind (wie vom Ortsbeirat erwähnt) nicht durch eine weitere Umrandung baulich abgegrenzt und in einem Zug mit dem Gehweg gepflastert. Sie sind demnach Bestandteil davon. Es sind Absenkungen vorhanden, es wurde farbige Pflasterung eingerichtet und teilweise sind sogar taktile Streifen vorhanden. Es handelt sich somit bei den meisten Fällen um absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer_innen, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann.