Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Es ist nicht Aufgabe des Magistrats, auf den knappen öffentlichen Verkehrsflächen ein Parkraumangebot zu schaffen, das "für Fahrzeughalter akzeptabel" sein mag. Es ist vielmehr die Verantwortung der Fahrzeughalter:innen bzw. -führer:innen, sich erforderlichenfalls für dauerhaftes und regelmäßiges Fahrzeugabstellen um entsprechende Möglichkeiten zu bemühen bzw. Parkvorgänge im öffentlichen Verkehrsraum unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung durchzuführen. Der ruhende Verkehr im genannten Bereich ist bereits heute flächenmäßig und unter Beachtung notwendiger Bewegungsflächen für Ver-, Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge maximiert.