Neuplanung der Kreuzung Hallgartenstraße / Hartmann-Ibach-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Neuplanung der
Kreuzung Hallgartenstraße / Hartmann-Ibach-Straße Die Anregung bezieht sich auf
einen Plan, welcher im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung zwischen
städtischen Vertretern und Ortsbeiratsmitgliedern entstanden ist. Dieser Plan wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt,
da im Rahmen einer Deckenerneuerung zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Licher
Straße auch Bordsteinveränderungen vorgenommen werden können. Zu 1) Die gewünschten Borsteinabsenkungen werden im Rahmen
der abgesprochenen Baumaßnahme umgesetzt. Zu 2) Als Aufstellfläche wird eine Gehwegnase hergestellt
die in etwa der heute markierten Fläche entspricht. Radfahrer werden - wie vom
Ortsbeirat vorgeschlagen - auf der Fahrbahn fahren. Dies bedeutet eine Aufgabe
des sogenannten "anderen Radweges", der baulich vorhanden ist, aber nicht
benutzungspflichtig beschildert werden darf, da sich der Planungsbereich in
einer Tempo-30-Zone befindet. Die Markierung einer Radverkehrsanlage auf der
Fahrbahn ist jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung
ausgeschlossen.
Zu 3) Statt der ursprünglich vorgesehenen
Sperrflächenmarkierung wird nun eine Gehwegnase hergestellt. Zur Sicherung der
Gehwegnase gegen verbotswidriges Parken, werden Fahrradbügel gesetzt. Zu 4) Das angesprochene Verkehrszeichen liegt im Bereich
der Fußgängerquerung und wird wie angeregt versetzt. Zu 5 und 6) Wie unter Punkt 2 bereits beschrieben. Ist die
Anlage von markierten Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht möglich.
Radfahrer können sicher auf der Fahrbahn fahren. Zu 7) Der Anregung, zwei zusätzliche Längsparkplätze im
Bereich der Fläche zwischen der Einmündung Arnsteiner Straße und
Hallgartenstraße einzurichten, wird entsprochen. Sobald die Ämterabstimmung abgeschlossen ist, wird
die Planung dem Ortsbeirat 3 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3434