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Neuplanung der Kreuzung Hallgartenstraße/Hartmann-Ibach-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 601/3 vom 23.05.2014 Betreff: Neuplanung der Kreuzung Hallgartenstraße/Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat wird gebeten, die vorgelegte Planung zur Umgestaltung der o. g. Kreuzung wie folgt zu ergänzen: 1. Zusätzliche Bordsteinabsenkungen: - Nördliche Seite Hallgartenstraße beidseitig Querung Hartmann-Ibach-Straße - Östliche Seite Hartmann-Ibach-Straße beidseitig Querung Arnsteiner Straße 2. Schaffung einer Aufstellfläche für Fußgänger durch Änderung des markierten Radweges (Verlegung auf die Straße): - Nördliche Seite Hallgartenstraße/Ecke Hartmann-Ibach-Straße Derzeit ist kaum Platz für Fußgänger zwischen Baumscheibe und markiertem Radweg. 3. Maßnahmen zur Freihaltung der Einmündung von parkenden Kfz (Sperrfläche einzeichnen, Poller vom Gehweg auf die Sperrfläche versetzen?): - Südliche Seite Hallgartenstraße/Ecke Hartmann-Ibach-Straße 4. Schild (Verkehrszeichen VZ 1000-32/220-20) weiter in den Kreuzungsbereich versetzen: Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße/Arnsteiner Straße Damit die Fußgänger besser queren können. Derzeit ist zwischen Schild und Hausecke kaum Platz für einen Kinderwagen. 5. Weiterführung eines Radstreifens auf der Fahrbahn der östlichen Seite der Hartmann-Ibach-Straße als Verlängerung des Fahrradweges der Hallgartenstraße (in östliche Richtung) oder als Weiterführung auf der Hartmann-Ibach-Straße. 6. Verlängerung des Radweges auf der Hallgartenstraße als Fahrradstreifen: Hierzu Abmarkierung eines Radweges auf den letzten zwei Parkplätzen des Mittelstreifens auf der Hartmann-Ibach-Straße. 7. Prüfung der Schaffung von zwei neuen Kfz-Stellplätzen im Bereich der Fläche zwischen Einmündung Arnsteiner Straße und Hallgartenstraße. Begründung: Bei einer Umgestaltung sollten möglichst viele Gefahrenpunkte beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0