Neuplanung der Kreuzung Hallgartenstraße/Hartmann-Ibach-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3434 entstanden aus Vorlage:
OF 601/3 vom
23.05.2014 Betreff: Neuplanung der Kreuzung
Hallgartenstraße/Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat wird gebeten, die
vorgelegte Planung zur Umgestaltung der o. g. Kreuzung wie folgt zu
ergänzen: 1. Zusätzliche Bordsteinabsenkungen:
- Nördliche Seite Hallgartenstraße
beidseitig Querung Hartmann-Ibach-Straße - Östliche Seite Hartmann-Ibach-Straße beidseitig
Querung Arnsteiner Straße 2. Schaffung einer Aufstellfläche für Fußgänger durch
Änderung des markierten Radweges (Verlegung auf die Straße): - Nördliche Seite Hallgartenstraße/Ecke
Hartmann-Ibach-Straße Derzeit ist kaum Platz für Fußgänger zwischen
Baumscheibe und markiertem Radweg. 3. Maßnahmen zur Freihaltung der Einmündung von
parkenden Kfz (Sperrfläche einzeichnen, Poller vom Gehweg auf die Sperrfläche
versetzen?): - Südliche Seite
Hallgartenstraße/Ecke Hartmann-Ibach-Straße 4. Schild (Verkehrszeichen VZ 1000-32/220-20) weiter
in den Kreuzungsbereich versetzen: Kreuzung Hartmann-Ibach-Straße/Arnsteiner Straße
Damit die Fußgänger besser queren können. Derzeit ist
zwischen Schild und Hausecke kaum Platz für einen Kinderwagen. 5. Weiterführung eines Radstreifens auf der Fahrbahn
der östlichen Seite der Hartmann-Ibach-Straße als Verlängerung des Fahrradweges
der Hallgartenstraße (in östliche Richtung) oder als
Weiterführung auf der Hartmann-Ibach-Straße. 6. Verlängerung des Radweges auf der Hallgartenstraße
als Fahrradstreifen: Hierzu Abmarkierung eines Radweges auf den letzten
zwei Parkplätzen des Mittelstreifens auf der Hartmann-Ibach-Straße. 7. Prüfung der Schaffung von zwei neuen
Kfz-Stellplätzen im Bereich der Fläche zwischen Einmündung Arnsteiner Straße
und Hallgartenstraße. Begründung: Bei einer Umgestaltung sollten möglichst viele
Gefahrenpunkte beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 56 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0